Geldstrafen für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat entschieden: Der SV Waldhof Mannheim muss aufgrund des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen. Anlass für diese Entscheidung war das Abbrennen von insgesamt 26 pyrotechnischen Gegenständen, darunter Bengalos und Rauchkörper, während eines Auswärtsspiels in Wiesbaden am 19. April. Diese Vorfälle werfen erneut ein schlechtes Licht auf das Fanverhalten und die Sicherheitslage im deutschen Fußball.
Sanktionen für den 1. FC Saarbrücken
Auch der 1. FC Saarbrücken bleibt von den Konsequenzen nicht verschont. Der Verein wurde mit 4.500 Euro bestraft, nachdem beim Spiel gegen Alemannia Aachen am 8. April mehrere Becher und eine Plastikflasche aus dem Publikum geworfen wurden. Besonders kritisch: Einer der Schiedsrichter-Assistenten wurde durch einen der geworfenen Gegenstände am Bein getroffen. Solche Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Stadion.
Energie Cottbus ebenfalls betroffen
Energie Cottbus hat eine Geldstrafe von 1.050 Euro erhalten, nachdem bei einem Spiel in Aachen am 13. März drei pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden. Die DFB-Entscheidungen zeigen, dass die Organe des Fußballs konsequent gegen derartige Vorfälle vorgehen, um die Sicherheit sowohl für Spieler als auch für Zuschauer zu gewährleisten.
Möglichkeiten zur Verwendung der Geldstrafen
Alle drei Klubs haben die Möglichkeit, bis zu einem Drittel der verhängten Geldstrafen in eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren. In der aktuellen Strafentabelle belegt Mannheim mit einer Gesamtsumme von 148.850 Euro in der abgelaufenen Saison den vierten Platz, während Saarbrücken mit 57.825 Euro auf dem siebten Platz steht und Cottbus mit 48.100 Euro den neunten Platz einnimmt. Die Vereine stehen somit vor der Herausforderung, das Fanverhalten zu verbessern und künftige Strafen zu vermeiden.
