Strafen für Drittligisten
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei Geldstrafen gegen die Drittligisten VfL Osnabrück und SV Wehen Wiesbaden verhängt. Gemeinsam müssen die beiden Vereine eine Gesamtstrafe von *34.800 Euro* zahlen.
VfL Osnabrück: Pyrotechnische Vorkommnisse
Ein erheblicher Teil der Geldstrafe betrifft den VfL Osnabrück, der aufgrund von Vorfällen im Spiel gegen Viktoria Köln verurteilt wurde. Vor dem Spiel wurden mindestens *20 Raketen* sowie *mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände*, darunter Rauchkörper, abgefeuert. Diese Aktionen führten zu einer Verzögerung des Anpfiffs um eine Minute, was ebenfalls in die Berechnung der Geldstrafe einfließt. Somit beläuft sich das Urteil des DFB-Sportgerichts im Fall des VfL Osnabrück auf *26.400 Euro*.
SV Wehen Wiesbaden: Einsatz von Pyrotechnik
Der SV Wehen Wiesbaden erhielt ebenfalls eine Strafe wegen des Einsatzes von Pyrotechnik durch seine Anhänger. Vor dem Heimspiel gegen den FC Ingolstadt wurden *vier Rauchkörper* und *20 Bengalische Fackeln* gezündet, was zu einem Strafmaß von *8.400 Euro* führte. Beide Vereine haben die Möglichkeit, ein Drittel der Geldstrafe in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.