Strafen für Drittligisten
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei Geldstrafen gegen die Drittligisten VfL Osnabrück und SV Wehen Wiesbaden verhängt. Gemeinsam müssen die beiden Vereine eine Gesamtstrafe von 34.800 Euro zahlen.
VfL Osnabrück: Pyrotechnische Vorkommnisse
Ein erheblicher Teil der Geldstrafe betrifft den VfL Osnabrück, der aufgrund von Vorfällen im Spiel gegen Viktoria Köln verurteilt wurde. Vor dem Spiel wurden mindestens 20 Raketen sowie mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände, darunter Rauchkörper, abgefeuert. Diese Aktionen führten zu einer Verzögerung des Anpfiffs um eine Minute, was ebenfalls in die Berechnung der Geldstrafe einfließt. Somit beläuft sich das Urteil des DFB-Sportgerichts im Fall des VfL Osnabrück auf 26.400 Euro.
SV Wehen Wiesbaden: Einsatz von Pyrotechnik
Der SV Wehen Wiesbaden erhielt ebenfalls eine Strafe wegen des Einsatzes von Pyrotechnik durch seine Anhänger. Vor dem Heimspiel gegen den FC Ingolstadt wurden vier Rauchkörper und 20 Bengalische Fackeln gezündet, was zu einem Strafmaß von 8.400 Euro führte. Beide Vereine haben die Möglichkeit, ein Drittel der Geldstrafe in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.
