Bundesgerichtshof entscheidet über heimliche Videoüberwachung im Familienkreis
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Bundesgerichtshof entscheidet über heimliche Videoüberwachung im Familienkreis

Dirk Journalist
Bundesgerichtshof entscheidet über heimliche Videoüberwachung im Familienkreis
Quelle: bild.de

In einem aufsehenerregenden Fall, der aktuell vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird, klagt eine Mutter gegen ihre Tochter und deren Ehemann. Der Vorwurf: Heimliche Videoüberwachung in der gemeinsamen Wohnküche. Die Mutter ist der Meinung, dass die Aufnahmen unzulässig erstellt und sogar an die Polizei weitergegeben wurden. Der BGH soll nun klären, ob der Mutter ein Schmerzensgeld zusteht und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hier gelten.

Hintergrund des Streits

Das familiäre Zusammenleben der drei Beteiligten fand in einem gemeinsamen Haus statt, wobei die Mutter im Obergeschoss lebte und ihre Tochter mit ihrem Ehemann im Erdgeschoss. Die gemeinsame Nutzung der Wohnküche wurde von der Mutter in Anspruch genommen, ohne zu wissen, dass dort eine Überwachungskamera installiert war. Der Streit eskalierte, als die Tochter Strafanzeige gegen die Mutter erstattete, da sie den Verdacht hatte, dass Geldmünzen aus der Küche entwendet wurden. Um ihren Verdacht zu untermauern, übermittelte sie Videomaterial an die Polizei sowie an ihre Schwester.

Rechtliche Auseinandersetzungen und Urteile

Die Klage der Mutter wurde zunächst vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Haushaltsausnahme der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die besagt, dass für persönliche oder familiäre Tätigkeiten keine Datenschutzbestimmungen gelten. Da die Videoüberwachung im privaten Wohnraum stattfand, sah das Gericht keinen Rechtsverstoß. Die Mutter legte jedoch Revision ein und der BGH befasst sich nun mit der grundlegenden Frage, ob die Installation von Kameras im eigenen Zuhause eine Einwilligung der Besucher erfordert. Die Frage des Rechts am eigenen Bild spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle in diesem Fall. In Deutschland hat jeder das Recht, selbst zu bestimmen, ob und in welchem Kontext Bilder oder Videos veröffentlicht werden. Das OLG Celle schloss jedoch Ansprüche der Mutter aus, da sie kein Besitzrecht an der Wohnküche geltend machen konnte.

Familienrechtliche Implikationen

Zusätzlich zur heimlichen Überwachung wehrt sich die Mutter gegen die Übermittlung der Videoaufnahmen an ihre andere Tochter. IT-Rechtsexperte Niko Härting weist darauf hin, dass es in der Rechtsprechung bereits Überlegungen gibt, dass unter engen Familienangehörigen ein „ehrschutzfreier Raum“ existieren könnte, der andere Maßstäbe anlegt als im Verhältnis zu Außenstehenden. Das Urteil des BGH könnte somit weitreichende Auswirkungen über diesen speziellen Fall hinaus haben und möglicherweise neue Standards für den Umgang mit privater Videoüberwachung im familiären Kontext setzen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet und könnte nicht nur für die beteiligten Parteien, sondern auch für die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Videoüberwachung in privaten Haushalten von großer Bedeutung sein.